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Zitate aus der Google-Suche: „EXIT ist die erste und erfahrenste Patientenverfügungs- und Sterbehilfe-Organisation der Schweiz. Mit den über 160 000 Mitgliedern ist sie auch eine der grössten weltweit. Und dies obwohl die Schweiz im Vergleich wenig Einwohner zählt und es mehrere Organisationen gibt.
Was passiert bei EXIT?
Voraussetzungen einer Freitodbegleitung EXIT – Deutsche Schweiz:
Bei EXIT ist grundsätzlich nur der begleitete Freitod möglich; d.h. EXIT gibt dem betroffenen Mitglied das Sterbemittel nie zur freien Verfügung mit, sondern überbringt es ihm erst am Sterbetag zu Hause durch die Begleitperson.“
Ich fragte mal einen Pastor, ob man sich in der Hölle das Leben nehmen könne. Einige Leute empfinden diese Frage, als äusserst interessante Frage. Das Ganze als Spiel aufzufassen, ist wohl die allerniedrigste Form das „EXIT-Programm“ zu betrachten. Klar der Beitrag zielt nicht auf EXIT-Schweiz ab, mir schon klar.
Grundsätzlich ist die Frage berechtigt, in wieweit man sein eigenes Ableben planen und durchführen darf und ob man der Besitzer des eigenen Lebens ist.